Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) JevoTrust Management AG
Stand März 2017

I. Geltungsbereich

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und sonstige Leistungen. Entgegenstehenden Geschäftsbestimmungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Soweit der Kunde auf die Verwendung seiner AGB verweist, gelten die beiderseitig verwendeten Klauseln nur insoweit, als sie übereinstimmen. Die sich widersprechenden AGB-Klauseln werden nicht Vertragsinhalt, an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen. Ein Ausschluss der AGB der JevoTrust Management AG durch die AGB der anderen Vertragspartei ist nicht möglich.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote der JevoTrust Management AG sind freibleibend und unverbindlich. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten sowie die in den Online-Diensten gemachten Angaben sind nur Richtwerte und unterliegen im Allgemeinen fortlaufenden Änderungen.

2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die JevoTrust Management AG eine Bestellung des Käufers schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt. Er kommt auch zustande, wenn das Softwareprodukt der JevoTrust Management AG ordnungsgemäss und nach Anleitung von Online-Diensten übernommen oder von JevoTrust Management AG geliefert wird. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen, Zusicherungen oder Nebenabreden. Die JevoTrust Management AG behält sich vor, einen Vertragsschluss mittels Rechnung zu bestätigen.

3. Ein damit verbundener Pflegevertrag beginnt mit dem auf der Auftragsbestätigung angegebenen Datum und hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich sodann unwiderruflich automatisch um jeweils ein Jahr, sogenanntes Vertragsjahr, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.

III. Preise

1. Wenn nichts anderes schriftlich oder in elektronischer Form vereinbart ist, gilt unser Angebotspreis in CHF. Lieferungen in das Ausland erfolgen stets unverzollt und unversteuert. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Massgeblich sind die von der JevoTrust Management AG bestätigten Preise. Nimmt der Auftraggeber die bestellte Software nicht bis zum vereinbarten Termin ab, gelten die Preise des Liefertages.

2. Kommt es mit Einverständnis der JevoTrust Management AG zu einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung des geschlossenen Vertrages, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen und die durch den Auftraggeber bis zur Aufhebung des Vertrages schuldhaft verursachten Kosten geltend zu machen. Darüber hinausgehender Schadensersatz bleibt davon unberührt.

IV. Liefer- und Leistungszeit

1. Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform oder elektronischen Form. Lieferfristen beginnen mit dem durch die JevoTrust Management AG mitgeteilten Datum. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit dem Kunden zuzumuten. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.

2. Die JevoTrust Management AG ist im Falle von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch für einen Zeitraum von 6 Wochen, hinauszuschieben. Erst mit Ablauf der benannten Frist ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

3. Soweit für die JevoTrust Management AG die Leistung unmöglich geworden ist und sie diese Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat, wird sie von der Verpflichtung zur Leistung frei.

V. Zahlung

Alle Zahlungen sind zahlbar netto Kasse ohne Abzug von Skonto am Ort unseres Sitzes 30 Tage nach Erhalt der Leistung oder Rechnung. Forderungen der JevoTrust Management AG gelten immer als Bringschuld des Auftraggebers. Die JevoTrust Management AG ist befugt, über jede Teillieferung oder -menge eine gesonderte und selbständige Rechnung auszustellen. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen, so dass die Schuld erst dann erloschen ist, wenn die Bank der JevoTrust Management AG den Gegenwert bestätigt. Die Fälligkeit der Rechnung der JevoTrust Management AG bleibt bei Zahlung mit Scheck unberührt. Wechselzahlungen erfordern die vorherige Genehmigung der JevoTrust Management AG. Stimmt die JevoTrust Management AG zu, gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Scheckzahlung. Diskontspesen und alle anderen Gebühren – wie im Übrigen auch bei Scheckzahlungen – trägt der Auftraggeber. Bei verspäteter Zahlung werden dem Auftraggeber nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Verzugszins von 5% (p.a.) berechnet mindestens aber Mahngebühren über CHF 40.00, soweit für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, mit Eintritt dieses Tages, ansonsten nach Erhalt einer Zahlungserinnerung / Mahnung. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Dies gilt auch, wenn die JevoTrust Management AG Dritte in Anspruch nehmen muss, um die Rechte der JevoTrust Management AG zu verfolgen. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, werden alle Forderungen der JevoTrust Management AG – auch von der JevoTrust Management AG anerkannte Wechselforderungen – sofort fällig. Des Weiteren kann die JevoTrust Management AG von noch nicht zur Ausführung gelangten Aufträgen Schadensfrei zurücktreten. Dem Auftraggeber ist es versagt, die Zahlung einer Lieferung wegen etwaiger Ansprüche aus einem Auftrag oder wegen Beanstandungen zurückzuhalten oder mit etwaigen Ansprüchen aufzurechnen. Letzteres gilt nicht, wenn der Auftraggeber mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnet.

VI. Mängelanzeige und Gewährleistung

Die Gewährleistung der JevoTrust Management AG beschränkt sich zunächst auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).  Bei normaler Abnutzung, falscher Lagerung /Behandlung, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen und Gebrauchsanleitungen, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, Einwirkung von äusseren Einflüssen, insbesondere auch von Soft- und Hardware, welche zum Zeitpunkt der Leistung der JevoTrust Management AG nicht vorhanden oder nicht installiert war, liegt kein Mangel vor. Der Kunde muss die Leistungen der JevoTrust Management AG unverzüglich auf etwaige Mängel untersuchen und unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder in elektronischer Form rügen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Gewährleistung der JevoTrust Management AG. Hat der Kunde die JevoTrust Management AG auf Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der die JevoTrust Management AG nicht zur Gewährleistung verpflichtet, hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der JevoTrust Management AG zu vertreten hat, der JevoTrust Management AG alle hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Durch eine Ersatzlieferung verlängert sich die Verjährungsfrist nicht. Darüber hinausgehende Ansprüche sind, ausser bei Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit, insbesondere wenn die Vereinbarung den Kunden gegen Mangel Folgeschäden absichern soll, ausgeschlossen. Alle schriftlichen oder bildlichen Darstellungen von Leistungen der JevoTrust Management AG und Lieferungen gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit in diesem Sinne.

VII. Haftung

JevoTrust Management AG übernimmt keine Haftung für Verluste, insbesondere für Datenverluste oder Datenverfälschungen sowie solche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, welche in Ansehung des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts vertragsuntypisch sind oder nicht vorhersehbar waren. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der JevoTrust Management AG ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die oben genannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Ansprüche, die auf Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen oder dem Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend zustehen.

VIII. Rücktritt

Der Kunde kann vom Vertrag wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten bzw. bestätigten Lieferfrist erst zurücktreten, wenn er schriftlich oder in elektronischer Form, eine Frist zur Nachlieferung/Nachbesserung gesetzt hat.

IX. Softwareschutz, Registrierung

Es gelten die Bestimmungen der Software-Überlassungsverträge der JevoTrust Management AG. Der Besteller von Software ist verpflichtet, die Registrierkarten falls vorhanden auszufüllen und umgehend an die JevoTrust Management AG zurückzusenden.

X. Datenschutz

Die Daten des Bestellers werden – soweit notwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig – IT-mässig gespeichert, verarbeitet und ausgewertet. Der Kunde ist damit einverstanden. Es gelten immer die jeweiligen Copyright, Trademarks der auf unserer Webseite genannten Produkte und Firmen.

XI. Abwerbeverbot / Konkurrenzverbot

Jevotrust Mitarbeiter dürfen nicht durch einen Auftraggeber/Kunden der Jevotrust unter Androhung einer Konventionalstrafe bis zu CHF 50`000.00 pro Fall innerhalb von 24 Monaten nach zuletzt erfolgtem Auftrag, abgeworben werden.

Jevotrust Mitarbeitern ist es untersagt innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Jevotrust Management AG, bei einem definierten Kunden für die gleichen oder ähnlichen bereits geleisteten Arbeiten oder Produkte unter Androhung von einer Konventionalstrafe bis zu CHF 50`000.00 pro Fall zum Einsatz zu kommen.

XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

XIII. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ganz oder teilweise unwirksame Regelung durch eine solche Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.